Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Käufer von Hopfen (Käufer- AGB)
  • 1. Allgemeine Konzeption, Vertragspartner, Geltungsbereich, Form
    • 1.1 proHops GmbH, Herderstraße 1, 85356 Freising, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Wagner – nachfolgend „proHops“ oder „wir“ genannt – betreibt eine Internethandelsplattform, die von Unternehmern (im Folgenden „Käufer“) genutzt werden kann, um Hopfen käuflich zu erwerben. proHops stellt dafür die Website www.prohops.de zur Verfügung.
    • 1.2 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („Käufer- AGB“) sollen den Vertragsinhalt im Hinblick auf den Kauf von allen Produkten auf der Internetplattform „www.prohops.de“ regeln und haben im Verhältnis zwischen Käufer und proHops unmittelbare Geltung.
    • 1.3 Der jeweilige Käufer erkennt diese Käufer- AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung an. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, insbesondere für Verträge über den Kauf von Hopfen (nachfolgend „Ware“) auf unserer Plattform, ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).
    • 1.4 Diese Käufer- AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
    • 1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Käufer- AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
    • 1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Rücktritt) sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
    • 1.7 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Käufer- AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
    • 1.8 Vertragssprache ist deutsch.
  • 2. Leistungsinhalt
    • 2.1 Käufer können mittels der durch proHops zur Verfügung gestellten Website www.prohops.de dortige, zum Verkauf angebotene Hopfen ausfindig machen und den angebotene Hopfen in der angebotenen Menge kaufen. Die proHops GmbH übernimmt keine Garantie für die dargestellten Werte des Angebots und die Qualität des angebotenen Hopfens.
    • 2.2 Ein Anspruch auf Nutzung der Internetplattform besteht nur im Rahmen des Stands der Technik. Zeitweilige Einschränkungen der Leistung, soweit dies von proHops nicht zu vertreten ist, bleibt vorbehalten.
    • 2.3 proHops ist berechtigt, die Nutzbarkeit der zur Verfügung gestellten Internetplattform zeitweilig einzuschränken, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine zeitweise Einschränkung der Dienste erforderlich machen. Dies ist insbesondere im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, Funktionsfähigkeit der Server und Wartungsarbeiten der Fall. Dabei sind seitens der proHops die berechtigten Interessen des Käufers im Vorfeld zu berücksichtigen; eine zeitlich angemessene, vorherige Unterrichtung ist durchzuführen. Dies gilt nicht für nicht vorhersehbare Systemausfälle. In diesen Fällen verpflichtet sich proHops allerdings, unverzüglich Maßnahmen zur Beseitigung der Beeinträchtigung einzuleiten.
  • 3. Käuferkonto und Registrierung, Sperrung und Kündigung des Käuferkontos
    • 3.1 Um Angebote bei proHops einsehen zu können, ist es erforderlich, sich zu registrieren. Der Account wird nach Prüfung der Daten durch proHops freigeschaltet. Die Registrierung und die Freischaltung des Accounts sind kostenfrei.
    • 3.2 Ein Käuferkonto darf nur durch und für juristische oder voll geschäftsfähige, natürliche Personen sowie Personengesellschaften eröffnet werden, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten zum Beispiel als Brauereibetrieb o. ä. handeln.
    • 3.3 Zur Registrierung ist es erforderlich, den vollständigen Namen oder die vollständige Firmierung des Käufers samt Rechtsform und vertretungsberechtigter Person, dessen Anschrift, Telefonnummer, gültige e-Mail Adresse und Bankverbindung, Steuernummer und/oder UStID-Nummer anzugeben. Falls diese nicht vorliegt ist eine Gewerbeanmeldung schriftlich an die proHops vorzulegen. Ferner sind ein individuelles Passwort und die wahrheitsgemäße Angabe, dass der Käufer gewerblich wird, notwendig. Die e-Mail Adresse und das Passwort entsprechen den Zugangsdaten zum persönlichen Käuferkonto. Die weiteren Pflichtfelder sind auszufüllen.
    • 3.4 Der Käufer ist verpflichtet, korrekte und vollständige Daten anzugeben. Eine mehrmalige Registrierung des gleichen Käufers ist untersagt. Ferner ist der Käufer verpflichtet, eine Änderung seiner Daten unverzüglich zu aktualisieren.
    • 3.5 Das Käuferkonto ist nicht übertragbar und darf nur durch den registrierten Käufer genutzt werden. Das Passwort muss geheim gehalten werden.
    • 3.6 Bzgl. der zur Registrierung angegebenen Daten gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
    • 3.7 Nach Eingabe der Daten gem. Nr. 3.3. wird proHops die Daten des Käufers überprüfen. Die Registrierung ist erst erfolgreich abgeschlossen, wenn der Käufer- Account durch proHops freigeschalten wird. proHops wird dies dem Käufer via e-Mail mitteilen. Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dass eine Registrierung abgeschlossen wird. Erhält der Käufer innerhalb von drei Tagen keine e-Mail von proHops über die Freischaltung des Accounts, ist eine Registrierung nicht erfolgt.
    • 3.8 proHops kann ein Käuferkonto fristlos kündigen und mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der Käufer ihm obliegende Pflichten verletzt oder eine besonders schwere Pflichtverletzung begeht, die bei Abwägung beiderseitiger Interessen die Kündigung des Kontos rechtfertigt. Die Kündigungserklärung ist in Textform abzugeben. Bereits abgeschlossene Kaufverträge werden hiervon nicht berührt.
    • 3.9 Eine endgültige Sperrung nach Kündigung des Käuferkontos kann durch proHops erfolgen, wenn wiederholt schwerwiegende Verstöße im Sinne der Nrn. 3.4. und 3.5. begangen wurden. Nach endgültiger Sperrung ist ein Käufer nicht mehr berechtigt, die Dienste der proHops zu nutzen oder sich neu zu registrieren.
    • 3.10 Das Konto kann durch einen Käufer jederzeit gekündigt werden, indem er sein Käuferkonto löscht. Die Kündigung wird jedoch erst mit Abwicklung aller bis zur Kündigung geschlossenen Kaufverträge wirksam. Der Kunde kann ab Kündigung jedoch keine Angebote mehr abgeben und keine weiteren Kaufverträge schließen.
    • 3.11 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Parteien bleibt unberührt.
  • 4. Kaufvertragsschluss
    • 4.1 Die nach Anmeldung des Käufers auf der Plattform erkennbaren Waren stellen keine verbindlichen Angebote der proHops sondern nur eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zum Kauf der jeweiligen Ware abzugeben, dar.
    • 4.2 Die Bestellung der Ware durch den Käufer, die durch vollständigen Abschluss des Bestellvorgangs erfolgt, gilt als verbindliches Vertragsangebot an uns.
    • 4.3 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 7 Werktagen ab Abschluss des Bestellvorgangs anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung einer Rechnung.
  • 5. Lieferfrist und Lieferverzug
    • 5.1 Mangels anderweitiger Vereinbarungen beträgt die Lieferfrist ca. 2 Wochen ab vollständiger Bezahlung der Ware. Die Bezahlung gilt als erfolgt, wenn der vollständige Kaufpreis gem. Nr. 7 auf einem unserer Konten gutgeschrieben wurde.
    • 5.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
    • 5.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
  • 6. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
    • 6.1 Die Lieferung erfolgt ab Standort der Ware, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Dieser ist für den Kunden nicht ersichtlich und kann im Bedarfsfall schriftlich bei der proHops angefragt werden.
    • 6.2 Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
    • 6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
    • 6.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er seine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
  • 7. Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte, Rücktritt aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers
    • 7.1 Der vom Käufer zu entrichtende Kaufpreis ergibt sich aus dem jeweiligen Vertragsinhalt.
    • 7.2 Beim Versendungskauf (Nr. 6.2.) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager der Waren und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung oder weiterer Auslagen, z.B. für temperaturgeführten Transport. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
    • 7.3 Der Kaufpreis ist – mangels anderweitiger Vereinbarung – fällig und zu zahlen innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsstellung; es wird insoweit Vorkasse vereinbart.
    • 7.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
    • 7.5 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Nr. 9.6. unberührt.
    • 7.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  • 8. Eigentumsvorbehalt
    • 8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
    • 8.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
    • 8.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
    • 8.4 Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten (8.4.3.) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    • 8.5 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    • 8.6 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    • 8.7 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Abs. 3 geltend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
    • 8.8 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
  • 9. Mängelansprüche des Käufers
    • 9.1 Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Behandlung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. § 478BGB).
    • 9.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere über die Internetplattform) öffentlich bekannt gemacht wurden.
    • 9.3 Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Erzeugers/Verkäufers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.
    • 9.4 Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
    • 9.5 Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
    • 9.6 Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
    • 9.7 Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
    • 9.8 Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
    • 9.9 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
    • 9.10 Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Nr. 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
  • 10. Sonstige Haftung
    • 10.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
    • 10.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
    • 10.3 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    • 10.4 für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    • 10.5 Die sich aus Nr. 10.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
    • 10.6 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  • 11. Verjährung
    • 11.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
    • 11.2 Unberührt bleiben weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 445b BGB).
    • 11.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
  • 12. Änderung der Käufer- AGB
    • Diese Käufer- AGB können von proHops jederzeit, auch ohne Gründe offen zu legen, geändert werden. Der registrierte Käufer wird mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen AGB darüber informiert und muss diesen zustimmen. Auf bereits geschlossene Verträge oder abgegebene Angebote des Kunden finden weiterhin die zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Käufer- AGB Anwendung.
  • 13. Rechtswahl und Gerichtsstand
    • 13.1 Für diese Käufer- AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
    • 13.2 Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Freising.
    • 13.3 Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
    • 13.4 Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen Käufer- AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.
    • 13.5 Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
    • 13.6 Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.

Stand: Mai 2021